Wasserentnahmeverbot im Kreis Borken ausgeweitet: Ab 22. Juli 2026 auch für mehrere Gewässer!
Nachdem bereits seit dem 1. Juli 2026 ein Wasserentnahmeverbot für die Bocholter Aa und die weiteren Oberflächengewässer in ihrem Einzugsgebiet im Kreis Borken gilt, erlässt der Kreis Borken nun eine weitere Allgemeinverfügung:
Ab dem kommenden Mittwoch (22. Juli 2026) ist es im Kreisgebiet auch untersagt, Wasser aus
- der Ahauser Aa,
- der Berkel,
- der Dinkel,
- der Schlinge und
- den weiteren Oberflächengewässern in ihren Einzugsgebieten sowie dem Einzugsgebiet der Lippe
zu entnehmen.
Das besagt die weitere „Allgemeinverfügung“, die die Kreisverwaltung Borken jetzt als zuständige Wasserbehörde erlassen wird. Diese Verfügung ist zunächst ebenfalls befristet bis zum 31. Oktober 2026. Anlass für die drastische Maßnahme ist die weiterhin zunehmende Trockenheit in der Region. Da eine Änderung der Situation derzeit nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der bereits stark belastete Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus den betroffenen oberirdischen Gewässern würde die negative Entwicklung noch erheblich verstärken.
Das Verbot gilt sowohl für den Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus der Ahauser Aa, der Berkel, der Dinkel, der Schlinge und den weiteren oberirdischen Gewässern ihrer Einzugsgebiete sowie dem Einzugsgebiet der Lippe im Kreis Borken. Verboten ist damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen beispielsweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Unsere Pressemitteilung mit weiteren Infos dazu: https://presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1222646f.html