Seit Ende Juli: Recht auf Reparatur
Seit Ende Juli gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur. Das Recht ist ein EU-Recht. Hersteller haben seitdem für bestimmte Produkte eine Reparaturverpflichtung.
Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern, Spülmaschinen, Kühlgeräten, Staubsaugern, Fernsehern, Handys, E-Bikes und E-Scootern und einigen anderen Produkten sind demnach verpflichtet, Ersatzteile und passendes Werkzeug zu einem Preis anzubieten, der nicht von einer Reparatur abschreckt.
Mit diesem neuen Recht werden Verbraucher*innen gestärkt. Es lohnt sich jetzt mehr, nachzuschauen, ob ein kaputtes Gerät noch repariert werden kann. Damit wird nicht nur der eigene Geldbeutel geschont, sondern auch die Umwelt profitiert davon. Eine Reparatur verbraucht in der Regel deutlich weniger Energie und Materialien als die Produktion eines neuen Geräts.
Dinge zu reparieren, ist eine Säule der Kreislaufwirtschaft. Die Idee der Kreislaufwirtschaft ist es, möglichst viele Produkte im Kreislauf zu erhalten, statt sie zu entsorgen. Echte Kreislaufwirtschaft fängt bereits bei der Produktentwicklung an: So können Materialien miteinander verschraubt, anstatt verklebt werden, um diese auch nach einer Nutzung ressourcenschonend im Kreislauf weiter nutzen zu können.
In Ahaus ist der Münsterland e.V. eine gute Anlaufstelle für Interessierte und hat auf der Website go.muensterland.com/kreislaufwirtschaft einige Informationen zusammengetragen, wie man seinen Alltag fit machen kann für die Kreislaufwirtschaft.