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DER AHAUSER - das digitale Stadtportal für Ahaus

DER AHAUSER gibt es bereits seit über 25 Jahren – und wir halten euch täglich mit aktuellen Nachrichten auf dem Laufenden.

**Fotowettbewerb: Gestalte Ahaus' schönste Vorgärten und gewinne!**

Fotowettbewerb „Ahaus schönste Vorgärten“ geht in die nächste Runde Jetzt mitmachen und einen Ahaus-Gutschein im Wert von 100 € gewinnen! Begrünte und naturnah gestaltete Vorgärten sind nicht nur schön anzusehen, sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt. All das können sogenannte Schottergärten nicht bieten. Leblose Steinwüsten tragen im Gegensatz zu üppig begrünten Vorgärten sogar zur Erhitzung der Wohngebiete bei. Für Vorgärten gibt es daher eine Begrünungspflicht. Die Anlage von Schottergärten und Kunstrasen sind nicht erlaubt! Zum dritten Mal sucht die Stadt Ahaus in diesem Jahr mit einem Fotowettbewerb wieder positive Beispiele zur Vorgartengestaltung. Mitmachen kann jede*r, der*die einen naturnahen Vorgarten in Ahaus besitzt. Senden Sie hierzu bis zum 15. Juli 2026 mindestens drei aussagekräftige Bilder sowie Ihren Namen und Adresse an klima@ahaus.de und teilen Sie uns in einer kleinen Beschreibung mit, was ihren Vorgarten ausmacht und warum dieser zu den schönsten Ahauser Vorgärten zählt. Zu gewinnen gibt es insgesamt 5 Ahaus-Gutscheine im Wert von je 100€. Die Auswahl der Gewinner*innen erfolgt durch eine Jury, die Gewinner*innen werden anschließend per Mail benachrichtigt. Grundlage für die Entscheidung bilden dabei die folgenden Bewertungskriterien: 1. Allgemeiner und funktionaler Gesamteindruck 2. Vielseitigkeit und Artenreichtum 3. Standortgerechte Pflanzenverwendung Die detaillierten Teilnahmebedingungen finden Sie unter stadt-ahaus.de/klimaschutz. Für Leute, die sich über Ihren Schottergarten ärgern, bietet die Stadt Ahaus im Rahmen des Klimafonds ein Förderprogramm an. Damit wird der Umbau des Schottergartens in einen naturnahen Garten mit bis zu 1.000 € gefördert. Vor dem Umbau wird eine Rücksprache mit der Stabsstelle Klimaschutz dringend empfohlen, um eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden. Die Stabsstelle Klimaschutz ist offen für Anregungen und erreichbar unter 72-405/406 oder klima@ahaus.de
19. Juni 2026, 08:30 Uhr

Exklusives Eröffnungsangebot für Schwangere und Mütter bei Lakeberg Photography!

Ein besonderes Eröffnungsangebot für Schwangere und Mütter Wer aus Ahaus kommt und gerade schwanger ist oder kleine Kinder hat, sollte weiterlesen. Lena von Lakeberg Photography hat ihr Fotostudio in der Van-Delden-Straße 16 eröffnet. Und wer ihre Bilder kennt, weiß: Das ist kein gewöhnliches Fotostudio. Warmes Licht, eine ruhige Atmosphäre und erdige Töne. Die Stimmung im Studio ist eine ganz besondere. Hier werden Erinnerungen festgehalten, die sich auch in 20 Jahren noch fühlen lassen. Zur Eröffnung schenkt die Familienfotografin exklusiv allen Schwangeren und Müttern die Shootinggebühr (200 €). Für alle, die bis zum 30. Juni einen Studiotermin für dieses Jahr buchen. Es fallen nur noch die Kosten für die gewählten Einzelbilder oder das Bildpaket an. Wer das sieht und gerade überlegt: speichere dir den Post, oder schick ihn einer Freundin, die ihn gerade braucht. Alle Infos und Preise findet ihr hier: @lakebergphotography oder www.lakebergphotography.de
19. Juni 2026, 08:01 Uhr

„Hitzefrei für Schüler:innen: Regeln und Ansprechpartner bei hohen Temperaturen“

Steigende Temperaturen: Wann gibt es „Hitzefrei“ für Schüler:innen? „Hitzefrei!“ Bei Hitze sehnen sich die Schüler:innen nach verkürztem Unterricht, nach „Hitzefrei“. Bei hohen Temperaturen fällt das Denken und Lernen oft schwer. Zeigt das Thermometer kontinuierlich mehr als 30 Grad an, stellt sich deshalb die Frage: Gibt es vielleicht Hitzefrei? Anlässlich der derzeit hohen Temperaturen schauen wir einmal auf die gültigen Regeln dazu: Bei welcher Temperatur gibt es Hitzefrei? Hitzefrei gibt es, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen beeinträchtigt ist. Als Anhaltspunkt gilt die 27 Grad-Marke. Ist die Temperatur im Klassenraum höher als 27 Grad, darf die Schulleitung Hitzefrei geben. Unter einer Raumtemperatur von 25 Grad gibt es allerdings keinen verkürzten Unterricht. Wer entscheidet darüber? In Nordrhein-Westfalen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob der Unterricht verkürzt wird. Das hat das Ministerium für Schule und Bildung in einem Runderlass festgelegt. Wer bekommt Hitzefrei? Grundsätzlich erhalten nur Schüler:innen der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) Hitzefrei. Grundsätzlich gilt so oder so für alle: Den Lehrkräften soll bewusst sein, dass die Schülerschaft bei hohen Temperaturen nur vermindert leistungsfähig ist. Darauf ist Rücksicht zu nehmen. Was sollten Eltern tun? Ein Tipp für die Eltern: Achten Sie an den Tagen besonders darauf, dass Ihre Kinder ausreichend versorgt sind. Geben Sie ihren Kindern am besten eine Extra-Flasche Wasser mit. Wie sieht es mit der Betreuung aus? Die Betreuung der Kinder wird von der Schule gewährleistet. Eltern müssen sich darüber keine Sorgen machen. Denn die Schüler:innen der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 haben bei Hitzefrei zwar keinen Unterricht, dürfen aber nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause geschickt werden. Die Schulleitungen müssen bei Hitzefrei auch den Heimweg der Kinder im Blick haben und örtliche Gegebenheiten berücksichtigen, zum Beispiel, ob ein Ganztagesbetrieb vorliegt oder ob die örtlichen Busse fahren.
19. Juni 2026, 07:50 Uhr

Nach Verkehrsunfall weitergefahren

Unfallort: Ahaus, Fuistingstraße Unfallzeit: 15.06.2026, 13.00 Uhr Nach einer Unfallflucht sucht die Polizei jetzt Zeugen: Eine 48-jährige Frau fuhr mit ihrem Pkw auf der Fuistingstraße in Richtung Polizeiwache, als eine bislang unbekannte Radfahrerin die Straße überqueren wollte. Der Unfall ereignete sich in Höhe der dortigen Tankstelle. Trotz eines eingeleiteten Ausweichmanövers konnte die Autofahrerin aus Legden einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. An ihrem Fahrzeug entstand ein Sachschaden. Die Radfahrerin entfernte sich, augenscheinlich unverletzt, von der Unfallstelle. Die Polizei bittet die Radfahrerin sich bei der Polizei zu melden. Sie wird auf circa 14 Jahre geschätzt. Zum Zeitpunkt des Unfalls trug sie eine schwarze Jacke, eine hellblaue Jeanshose, ein hellblaues Kopftuch und fuhr ein Damenfahrrad. Hinweise erbittet das Verkehrskommissariat in Gronau unter Tel. (02562) 9260.
19. Juni 2026, 07:06 Uhr

Stärkung des Selbstwerts: Vortrag zu Imposter-Gefühlen und Selbstzweifeln

Selbstwert stärken und Imposter-Gefühle verstehen – einen besseren Umgang mit Selbstzweifeln finden Viele Menschen zweifeln trotz ihrer Erfolge an den eigenen Fähigkeiten und haben das Gefühl, ihre Leistungen nicht verdient zu haben. Diese sogenannten "Imposter-Gefühle" beschreiben das Empfinden, nicht gut genug zu sein, obwohl die eigenen Kompetenzen und Erfolge dies eindeutig belegen. Solche Selbstzweifel können das Selbstvertrauen beeinträchtigen und den beruflichen wie privaten Alltag erheblich belasten. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Frau und Beruf" lädt der Kreis Borken zu dem interaktiven Vortrag "Ich kann das. Wirklich" ein. Referentin und Beraterin Claudia Hoffmann vermittelt den Teilnehmenden hier Einblicke in die Entstehung von Selbstzweifeln und zeigt praxisnahe Strategien auf, um das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken. Der Termin ist am Donnerstag, 25. Juni, um 19 Uhr im Kreishaus Borken. Ansprechpartnerin ist Jutta Grave-Möllmann, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Borken. Die Veranstaltung aus der Reihe "Frau und Beruf" ist kostenfrei. Anmeldungen sind unter www.kreis-borken.de/de/veranstaltungen-gleichstellung möglich. Neben fachlichen Informationen stehen konkrete Anregungen zur Förderung eines gesunden Selbstwertgefühls im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden erhalten Impulse, um Imposter-Gefühle besser einzuordnen und konstruktiv mit ihnen umzugehen.
18. Juni 2026, 15:52 Uhr

Stadtbibliothek Ahaus: Öffnungszeiten fast verdreifacht – Technologie und Flexibilität für alle Leser! 📚🚀

📅 28,5 vs. 84 Stunden: Die Stadtbibliothek Ahaus dreht die Zeit auf! 🚀 Großartige News für alle Leseratten, Nachteulen und Flexibilitäts-Fans in Ahaus! Seit dem 1. Juni hat unsere Stadtbibliothek das „Open Library“-Konzept am Start – und die Öffnungszeiten damit mal eben fast verdreifacht! Ab sofort könnt ihr an sieben Tagen in der Woche von 9 bis 21 Uhr stöbern, lernen und Bücher leihen. Die Zahlen sprechen für sich: 84 Stunden die Woche geöffnet (vorher waren es 28,5)! 119 Neuanmeldungen in nur einem Monat (im Vorjahr waren es 46)! 690 Besuche in den ersten zwei Wochen außerhalb der normalen Servicezeiten. Wie funktioniert das? Außerhalb der Zeiten, in denen das Team vor Ort ist, kommt ihr ganz einfach selbstständig mit einem gültigen Bibliotheksausweis (ab 16 Jahren, Kinder in Begleitung) rein. 🤖 Digitaler Support: Falls ihr außerhalb der Servicezeiten Fragen habt, hilft euch ab sofort „Carla Buchmann“ weiter – die neue KI-gestützte, virtuelle Mitarbeiterin der Bibliothek auf der Website. 🔍 Blick hinter die Kulissen gesucht? Ihr wollt wissen, wie die Open Library genau funktioniert? Dann kommt zur nächsten kostenlosen Führung: 📅 Wann: Dienstag, 7. Juli um 17:00 Uhr 📍 Wo: Stadtbibliothek Ahaus 📝 Keine Anmeldung erforderlich – einfach vorbeikommen! Gefördert wurde das Ganze übrigens mit stolzen 65.648 € vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW. 👏 Alle Infos zu den Nutzungsbedingungen findet ihr online unter www.ahaus.de/stadtbibliothek. Wart ihr schon zu den neuen Zeiten da? Schreibt es uns in die Kommentare! 👇
18. Juni 2026, 15:50 Uhr

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