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DER AHAUSER - das digitale Stadtportal für Ahaus

DER AHAUSER gibt es bereits seit über 25 Jahren – und wir halten euch täglich mit aktuellen Nachrichten auf dem Laufenden.

**Kinderaktionen für sichere Schulwege: Villa Kunterbunt macht Tempo-Ansagen**

Kinder der Ahauser Kita Villa Kunterbunt machen Tempo-Ansagen auf dem Schulweg Die Kinder des Ahauser Familienzentrums Villa Kunterbunt haben heute (17. Juli) am Kreisverkehr an der Wüllener Straße/Hilgert/Krankenhaus selbst Initiative für sicherere Straßen ergriffen. Mit selbstgebastelten Schildern und einem Mikrofon ausgestattet, sprachen die Mädchen und Jungen vorbeifahrende Autofahrerinnen und Autofahrer direkt auf ihr Tempo an. Der Straßenabschnitt ist nicht nur der direkte Zugang zum Familienzentrum, sondern dient vielen Grundschulkindern auch als täglicher Schulweg. Die Aktion zeigte schnell Wirkung: Wer vorbildlich und rücksichtsvoll fuhr, bekam ein direktes Lob über das Mikrofon. Wer dagegen zu schnell unterwegs war, wurde von den Kindern sofort auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Ein Großteil der Verkehrsteilnehmer reagierte positiv auf die direkte Rückmeldung, bremste ab und setzte die Fahrt vorsichtig und aufmerksam fort. Allerdings gab es auch negative Ausnahmen: Einige Autofahrer ignorierten die Hinweise komplett und reduzierten ihre Geschwindigkeit trotz der Kinder am Straßenrand nicht. Gerade dort, wo Kinder spielen, laufen und täglich ihren Schulweg zurücklegen, ist rücksichtsvolles Fahren besonders wichtig. Schon wenige km/h weniger können im Ernstfall einen großen Unterschied machen.
18. Juli 2026, 13:45 Uhr

**Bauarbeiten in Ahaus: Kanalsanierung, Kranabbau und Fahrradparkplätze**

Wallstraße: Anspruchsvolle Kanalarbeiten, Fahrrad-Plus und Kurzzeit-Sperrung Die Ahauser Innenstadt bleibt trotz laufender Bauarbeiten für Besucher:innen gut erreichbar. Während komplexe Kanalarbeiten im Kreuzungsbereich Beckers Brink Millimeterarbeit erfordern, sorgt ein Kranabbau für eine kurze Sperrung. Gleichzeitig wird das Angebot für Radfahrende erweitert. Komplexe Kanalarbeiten am Beckers Brink Der neue Schmutz- und Regenwasserkanal verläuft extrem nah an bestehenden Gas- und Wasserleitungen. Derzeit prüfen die Planer verschiedene technische Lösungen, wie der neue Schacht sicher an den Bestandsleitungen vorbeigeführt oder angeschlossen werden kann. Aufgrund dieser anspruchsvollen Abstimmungen verschiebt sich die geplante Sperrung des Beckers Brink. Über neue Termine und Verkehrsregelungen wird rechtzeitig informiert. Kurzzeitige Vollsperrung der östlichen Wallstraße Für den Abbau eines Baukrans in der Mittelgasse muss die östliche Wallstraße zwischen Schuhhaus Held und Pizza Mara voll gesperrt werden. Wann? Dienstag, 21. Juli 2026, von 18:00 bis 22:00 Uhr. Die Arbeiten wurden bewusst in die Abendstunden gelegt, um den Verkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Mehr Platz für Fahrräder Auf Anregung aus der Bevölkerung wurde an der Kreuzung Schloßstraße eine komplette Parktasche als Fahrradabstellfläche eingerichtet. Dies sorgt für zusätzliche Stellplätze, insbesondere bei Veranstaltungen in der Innenstadt. Zufahrt und Erreichbarkeit Pkw: Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt weiterhin ausschließlich über den Kreisverkehr an der Coesfelder Straße (Einbahnstraße in nördliche Richtung bleibt bestehen). Fuß- und Radverkehr: Die Passage an der Ecke Beckers Brink bleibt weiterhin geöffnet. Alle Bereiche der Innenstadt sind erreichbar.
18. Juli 2026, 12:45 Uhr

Sommerferien in Ahaus: Spaß und Erholung für alle!

Ferienstart in Ahaus: Stadtverwaltung wünscht eine schöne Sommerzeit Endlich Sommerferien! Die Stadtverwaltung wünscht allen, die in die wohlverdiente Sommerpause starten, eine erholsame und glückliche Ferienzeit. Wer diese in der Heimat verbringt, muss nicht lange nach Ideen suchen: Ahaus Marketing & Touristik hat ein tolles Ferien- und Erlebnispaket geschnürt. Unter dem Titel „Sommer in Ahaus“ warten diverse Freizeitangebote direkt vor der Haustür auf Entdeckung: Das Programm bietet eine Auswahl verschiedener Aktivitäten wie Mitmach-Aktionen, Angebote für Kinder, Führungen sowie besondere Erlebnisse, darunter ein Alpakapicknick oder eine Nachtwächtertour. Alle Details und Termine zum Sommerprogramm sind unter www.ahaus.de/sommer abrufbar. Viele weitere Termine und Veranstaltungen sind hier zu finden: www.ahaus.de/events
18. Juli 2026, 12:13 Uhr

**Transparente Vergabe von Baugründen in Ahaus: Neues Baugebiet Wüllen Nord 2**

Neue Richtlinien für städtisches Wohnbauland: Wüllen Nord 2 startet Der Rat der Stadt Ahaus hat die Weichen für das neue Baugebiet Wüllen Nord 2 gestellt und die Richtlinien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke neu gefasst. Ziel der Neuerung ist es, das Verfahren noch transparenter, effizienter und bedarfsgerechter zu gestalten, um der ortsansässigen Bevölkerung weiterhin preisgünstiges Bauland für selbstgenutztes Wohneigentum anzubieten. Die Grundstücke im zweiten Abschnitt von Wüllen Nord werden für 140,00 €/m² zuzüglich Erschließungskosten veräußert. Das Punktesystem im Überblick Bewerbungsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die das Grundstück selbst bewohnen wollen und zuvor noch kein städtisches Bauland erhalten haben. Die Rangfolge der Bewerber wird über ein Punktesystem geregelt. Folgende Faktoren fließen in die Bewertung ein: Familienstand und Kinder (inklusive verbesserter Berücksichtigung von Kindern getrenntlebender Eltern) Ein Bruttojahreseinkommen der Haushaltsgemeinschaft von unter 120.000 Euro Der aktuelle oder frühere Wohn- und Arbeitsort in Ahaus Besonderheit für die Ortsteile: Die Hälfte der Grundstücke wird vorrangig an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die seit mindestens vier Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Ortsteil haben. Vorhandenes Wohneigentum wird bei der Vergabe ebenfalls berücksichtigt. Digitaler Ablauf und Fristen Der Bewerbungsprozess erfolgt komplett digital über die Website der Stadt Ahaus. Für jedes Baugebiet wird ein Online-Vordruck bereitgestellt. Sollten nach der regulären Ausschreibung Grundstücke frei bleiben, werden diese unkompliziert quartalsweise jeweils zum ersten Tag eines neuen Quartals vergeben. Absicherung gegen Spekulation Um die zweckgerichtete Nutzung des Baulands zu garantieren, verpflichten sich die Käufer, das Grundstück innerhalb einer Frist zu bebauen und nach Fertigstellung mindestens zwei Jahre lang selbst zu bewohnen. Bei Falschangaben oder Nichteinhaltung greift ein Rückübertragungsrecht der Stadt oder ein Kaufpreisaufschlag von 40 Prozent.
18. Juli 2026, 10:45 Uhr

Vandalismus gegen Pkw

Tatort: Ahaus-Alstätte, Runder Berg; Tatzeit: zwischen 14.07.2026, 17.30 Uhr, und 16.07.2026, 07.30 Uhr Mutwillig haben Unbekannte in den vergangenen Tagen in Ahaus-Alstätte ein Auto beschädigt. Der Wagen hatte auf einem Parkplatz an der Straße Runder Berg gestanden. Die Spurenlage lässt darauf schließen, das Unbekannte mit einem spitzen Gegenstand den Lack an mehrere Stellen zerkratzt haben. Die Polizei bittet um Hinweise an das Kriminalkommissariat in Ahaus: Tel. (02561) 9260.
18. Juli 2026, 10:20 Uhr

Alstätter Brunnenfest ist verkaufsoffener Sonntag

Das Alstätter Brunnenfest am 27. September ist verkaufsoffener Sonntag. Das hat der Rat am Abend (16. Juli) per ordnungsbehördlicher Verordnung beschlossen. Er kam nach Abwägung des geplanten Veranstaltungsablaufs zu dem Entschluss, dass das öffentliche Interesse an einer Freigabe des Tages als verkaufsoffener Sonntag im zentralen Kernbereich des Ortsteils Alstätte gegeben ist. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen bleibe dadurch gewahrt. Der Rat folgte der Prognose, dass das zu erwartende Besucheraufkommen für die Veranstaltung die Zahl der Besucher übersteigen wird, die allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen kämen. Das Alstätter Brunnenfest ist als Teil des „Alstätter Herbstes“ seit Jahren Tradition in Alstätte (ehemals „Handwerkersonntag“).Die Veranstaltung lockt jährlich viele Besucher in den Ort. Das Ladenöffnungsgesetz NRW ermöglicht die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen im Zusammenhang von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. An die Begründung für die anlassbezogene Öffnung werden nach der aktuellen Rechtsprechung hohe Anforderungen gestellt. Danach muss die öffentliche Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen gegenüber der typischen werkstäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen. Die Ladenöffnung darf insofern nur ein Beiwerk zur anlassbezogenen Veranstaltung sein.
18. Juli 2026, 09:46 Uhr

Pressemitteilungen bitte schicken an hallo@der-ahauser.de

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