Wochenbilanz: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr gefährden Sicherheit
Polizei zieht Wochenbilanz zu Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr beschäftigen die Polizei im Kreis Borken auch in der vergangenen Woche.
Unter anderem war ein 57-jähriger Pedelecfahrer in Ahaus mit rund 1,84 Promille unterwegs. Bei dem Versuch einen Parkplatz zu queren, verlor er die Kontrolle und fiel dabei zu Boden. Rettungskräfte brachten den Mann leicht verletzt in ein Krankenhaus. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Ein entsprechendes Strafverfahren leiteten die Beamten ein.
In Gronau führte ein 41-jähriger Mann ein Auto ohne gültige Fahrerlaubnis, zudem ergab ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 0,74 Promille. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Insgesamt elf Verkehrsteilnehmer stellte die Polizei fest, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnahmen. In allen Fällen entnahm ein Arzt eine Blutprobe. Die Beamten leiteten entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Im Nordkreis stellte die Polizei in Gronau sowie in Stadtlohn einen Autofahrer fest, die unter Alkoholeinfluss standen. In Gronau und in Stadtlohn stand jeweils ein Pkw-Fahrer unter dem Einfluss von Drogen. Darüber hinaus standen in Borken, Rhede und Velen ein Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss - sowie in Borken, Bocholt und Isselburg jeweils ein Autofahrer unter Einfluss von Drogen. Die Polizei appelliert erneut eindringlich:
Hände weg von Alkohol und Drogen! Wer im Straßenverkehr berauscht ein Fahrzeug führt, bringt sich und andere in Gefahr - unabhängig davon, ob man mit dem Auto, dem Pedelec, dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs ist.
Bereits geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen und zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Es drohen empfindliche Strafen oder der Verlust der Fahrerlaubnis. In vielen Fällen wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.