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Neuer Vorstand der Türkisch-Islamischen Gemeinde Ahaus zu Besuch im Rathaus

Neuer Vorstand der Türkisch-Islamischen Gemeinde Ahaus zu Gast im Rathaus Der Vorstand der Türkisch-Islamischen Gemeinde Ahaus hat am vergangenen Donnerstag (15. Januar) Bürgermeisterin Karola Voß und Verwaltungsvorstand Marco Schröder im Rathaus besucht. Im Mittelpunkt des Treffens stand die offizielle Vorstellung des recht neuen Teams um den Vorsitzenden Mesut Keyik. Der Vorstand war im Frühjahr vergangenen Jahres gewählt worden. Karola Voß und Marco Schröder begrüßten das Engagement des neuen Vorstands und betonten die Bedeutung der Gemeinde für das gute kulturelle Miteinander in Ahaus. Es wurde ein "Gegenbesuch" vereinbart, auch um ein Kennenlernen von Ansprechpersonen im Rathaus zu ermöglichen. Weitere Infos zur Gemeinde: https://ditib.chayns.site/
19. Jan. 2026, 13:06 Uhr
Jeden Tag so viele neue Highlights… 😍🥰
Behrendt, 19. Jan. 2026, 11:49 Uhr
Das passende Rezept dazu😁
Alfert, 19. Jan. 2026, 10:59 Uhr
Angebote dieser Woche!!!☺️
Alfert, 19. Jan. 2026, 10:53 Uhr

Antrittsbesuch von Stefan Vörding

Der neue Direktor der Landesmusikakademie NRW, Stefan Vörding, war zu einem Antrittsbesuch im Ahauser Rathaus bei Bürgermeisterin Karola Voß. Der 34-jährige gebürtige Ahauser, der sein Amt in Nienborg am 1. August vergangenen Jahres antrat, kehrte damit an den Ort zurück, an dem seine musikalische Ausbildung an der Musikschule und in der Städtischen Kapelle Ahaus 1883 begann. Zuvor war Vörding unter anderem als Orchestermusiker sowie als Leiter der Musikschule Mönchengladbach tätig. Die Bürgermeisterin gratulierte und kündigte eine künftige Zusammenarbeit an. 

Foto Stadt Ahaus

VDE AHG, 19. Jan. 2026, 09:43 Uhr

**Winterdienst-Lexikon Ahaus: Alles Wichtige zu Schnee und Glätte**

Das Winterdienst-Lexikon der Stadt Ahaus gibt Antworten auf oft gestellte Fragen Was tun bei Glätte und Schnee? Ahaus. In den vergangenen Tagen und auch heute (19. Januar) war und ist es aufgrund der frostigen Temperaturen stellenweise recht glatt in Ahaus. Wer wann wie und wo streuen oder räumen muss, beantwortet das Winterdienst-Lexikon der Stadt Ahaus (stadt-ahaus.de/winterdienst). Zum Thema „Räum- und Streupflicht“ für Bürger/innen heißt es dort unter anderem, dass Eisglätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstanden ist, sofort beseitigt werden muss. Bei nach 20 Uhr entstandener Glätte muss dies bis am nächsten Morgen 7 Uhr erledigt sein. Diese Pflicht gilt auch für Gebäude, die der Eigentümer nicht selbst bewohnt. Da es an dieser Stelle oft Unklarheiten gibt, empfiehlt Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Ahaus, im Mietvertrag für den nötigen Durchblick zu sorgen. Grundsätzlich ist der Vermieter selbst verantwortlich, es sei denn, er hat die Pflichten auf den Mieter übertragen oder einen Hausmeister oder anderen Service beauftragt. Ausnahmen von den Regeln sind nur bei besonders heftiger Wetterlage zulässig, beispielsweise bei sehr starkem und anhaltendem Schneefall, bei einem Schneesturm oder bei Blitz-Eis. Auf öffentlichen Wegen und Straßen sind die Mitarbeiter/innen des Bauhofs bei Glatteis und Schnee im Einsatz. Die Streueinsätze beginnen früh: bereits ab 4:00 Uhr werden die Straßen und Radwege geräumt und gestreut. Der Streuplan wird jährlich überarbeitet, so dass auch Neu- und Umbauten berücksichtigt werden. Zusätzlich werden Fußgruppen bei Glatteisgefahr und Schneefall eingesetzt. Das Winterdienst-Lexikon der Stadt beantwortet noch viele weitere Fragen: Wo soll der Schnee hin? Muss ich eine Durchfahrtsbreite beachten? Zählen Verkehrsschilder auch, wenn sie schneebedeckt sind? Wer besorgt mir meine Lebensmittel, wer kann für mich einspringen, wenn ich der Räumpflicht nicht nachkommen kann? Wie viel Streumittel hat die Stadt im Winter auf Lager? An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
19. Jan. 2026, 08:50 Uhr

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