**Transparente Vergabe von Baugründen in Ahaus: Neues Baugebiet Wüllen Nord 2**
Neue Richtlinien für städtisches Wohnbauland: Wüllen Nord 2 startet
Der Rat der Stadt Ahaus hat die Weichen für das neue Baugebiet Wüllen Nord 2 gestellt und die Richtlinien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke neu gefasst. Ziel der Neuerung ist es, das Verfahren noch transparenter, effizienter und bedarfsgerechter zu gestalten, um der ortsansässigen Bevölkerung weiterhin preisgünstiges Bauland für selbstgenutztes Wohneigentum anzubieten. Die Grundstücke im zweiten Abschnitt von Wüllen Nord werden für 140,00 €/m² zuzüglich Erschließungskosten veräußert.
Das Punktesystem im Überblick
Bewerbungsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die das Grundstück selbst bewohnen wollen und zuvor noch kein städtisches Bauland erhalten haben. Die Rangfolge der Bewerber wird über ein Punktesystem geregelt. Folgende Faktoren fließen in die Bewertung ein:
Familienstand und Kinder (inklusive verbesserter Berücksichtigung von Kindern getrenntlebender Eltern)
Ein Bruttojahreseinkommen der Haushaltsgemeinschaft von unter 120.000 Euro
Der aktuelle oder frühere Wohn- und Arbeitsort in Ahaus
Besonderheit für die Ortsteile: Die Hälfte der Grundstücke wird vorrangig an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die seit mindestens vier Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Ortsteil haben. Vorhandenes Wohneigentum wird bei der Vergabe ebenfalls berücksichtigt.
Digitaler Ablauf und Fristen
Der Bewerbungsprozess erfolgt komplett digital über die Website der Stadt Ahaus. Für jedes Baugebiet wird ein Online-Vordruck bereitgestellt. Sollten nach der regulären Ausschreibung Grundstücke frei bleiben, werden diese unkompliziert quartalsweise jeweils zum ersten Tag eines neuen Quartals vergeben.
Absicherung gegen Spekulation
Um die zweckgerichtete Nutzung des Baulands zu garantieren, verpflichten sich die Käufer, das Grundstück innerhalb einer Frist zu bebauen und nach Fertigstellung mindestens zwei Jahre lang selbst zu bewohnen. Bei Falschangaben oder Nichteinhaltung greift ein Rückübertragungsrecht der Stadt oder ein Kaufpreisaufschlag von 40 Prozent.